Die Europäische Kommission hat für wettbewerbsrechtliche Marktabgrenzungen (Marktanteilsberechnungen) folgende Fahrzeugsegmente für Personenkraftwagen definiert. Diese sind jedoch nicht zu verwechseln mit den EG-Fahrzeugklassen für technische Belange.

Bei dieser Einteilung entfällt im Vergleich zur Einteilung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes die Kompaktklasse, die hier als Mittelklasse bezeichnet wird. Dadurch erhalten die folgenden Kommissions-Fahrzeugsegmente die Bezeichnung des nächsthöheren KBA-Fahrzeugsegments und darüber das Fahrzeugsegment der Luxusklasse:

Siehe auch

  • Fahrzeugsegment (Kraftfahrt-Bundesamt)

Referenzen


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